Liebe Studierende,
mit deren Zulassungen ab dem Sommersemester 2024 (1. April 2024) müssen Bachelor- und Masterarbeiten fristgerecht nur noch elektronisch/digital [im pdf- oder pdfA-Format] im Prüfungsamt der Fakultät für Ostasienwissenschaften abgegeben werden. Die Abgabe von Druckexemplaren entfällt dann vollständig.
Für die Anmeldung von Bachelor- und Masterarbeiten sowie von mündlichen Prüfungen und Klausuren senden Sie bitte weiterhin alle erforderlichen Unterlagen inklusive Stammdatenblatt und aktueller Studienbescheinigung als E-Mail-Anhang an das Prüfungsamt.
Raum:
Gebäude MB / Etage 2, Zi. 117
Tel.: 0234 32 -
26252
E-Mail
Raum:
Gebäude MB / Etage 2, Zi. 117 (Oder Zi. 99)
Tel.: 0234 32 -
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Vertretung Prüfungsamt
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Universitätsstr. 142
44799 Bochum
Postanschrift
Ruhr-Universität Bochum
Fakultät für Ostasienwissenschaften
Prüfungsamt
MB / Etage 2, Zi. 117
Universitätsstr. 150
44801 Bochum
Eine kleine Fakultät - ein kleines Prüfungsamt: Wir sind in der Regel am Dienstag und Donnerstag - persönlich, telefonisch und per Mail - für Sie da!
Sprechzeiten
Di 10:00–12:00 Uhr
Do 10:00–12:00 Uhr
und nach Vereinbarung (per Mail)
MB / Etage 2, Zi. 97
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44801 Bochum
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Fax: +49 (0) 234 32-14584
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GB 2/162
Reinhold.Glei@ruhr-uni-bochum.de
MB / Etage 3, Zi. 153
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44801 Bochum
Sebastian.Bersick@ruhr-uni-bochum.de
Sie studieren im 2-Fächer-Bachelorstudiengang nach PO 2016 (2020) oder im 2-Fächer-Masterstudiengang nach PO 2016 (2020): Dann melden Sie Ihre Abschlussmodulprüfungen jeweils bei dem Prüfungsamt an, das für Ihr Fach zuständig ist. Sie haben also mit zwei Prüfungsämtern zu tun, wenn Sie Fächer studieren, die zu verschiedenen Fakultäten gehören. Das Zeugnis erhalten Sie vom Prüfungsamt der Fakultät, an der Sie Ihre Bachelor- oder Masterarbeit schreiben.
Beispiel: Sie studieren Sinologie und Germanistik und möchten Ihre Bachelorarbeit im Fach Germanistik schreiben. In diesem Fall ist für die Anmeldung zu den Abschlussmodulprüfungen im Fach Sinologie das Prüfungsamt für Ostasienwissenschaften und für die Anmeldung zu den Abschlussmodulprüfungen im Fach Germanistik das Prüfungsamt für Philologie zuständig. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Anmeldefristen der jeweiligen Prüfungsämter! Die Bachelorarbeit melden Sie im Prüfungsamt für Philologie an, welches Ihnen dann auch die Abschlussunterlagen ausstellt.
Bitte planen Sie Ihren Bachelorabschluss!
Die Bewerbungsfristen für Masterstudiengänge mit Numerus clausus enden an einigen Universitäten sehr früh. Das Prüfungsamt der Fakultät für Ostasienwissenschaften der Ruhr Universität Bochum kann aus rechtlichen Gründen keine vorläufige Bescheinigung über die Abschluss- bzw. Durchschnittsnote ausstellen.
Konkret bedeutet das für Sie: Wenn Sie Ihre Bewerbungschancen wahren wollen, müssen alle Studien- und Prüfungsleistungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist benotet im Prüfungsamt vorliegen.
Gutachteneinsicht & Note der Abschlussarbeit!
Eine Einsichtnahme in die Gutachten der Abschlussarbeit im Prüfungsamt ist aus rechtlichen Gründen nur nach vorherigem Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss möglich. Alternativ besteht jedoch die Möglichkeit, sich mit den Gutachter*innen in Verbindung zu setzen und diese um Einsichtnahme zu bitten.
Die Noten der Abschlussarbeiten werden nach der Begutachtung nicht automatisch vorab bekannt gegeben. Auf Anfrage gibt das Prüfungsamt jedoch gerne Auskunft.
Für die Anmeldung zu den Prüfungen der Abschlussmodule in den Bachelor-Studienfächern Japanologie, Koreanistik, Sinologie und Sprachen und Kulturen Ostasiens gelten die unten genannten Fristen. Bitte lassen Sie vorher das Formular "Anmeldung zum Abschlussmodul" (s. unten) mit Unterschrift der/des Fachbeauftragten und der Prüferin/des Prüfers bestätigen und reichen es bei der Anmeldung mit ein.
Die Anmeldung von Bachelor- und Masterarbeiten sowie zu den Abschlussmodulen der Masterstudiengänge kann auch außerhalb dieser Fristen erfolgen.
Bitte legen Sie jeder Anmeldung das Stammdatenblatt und eine aktuelle Studienbescheinigung bei.
Sommersemester 2025 | Anmeldefristen |
---|---|
1. Prüfungsphase: 05.–09.05.2025 |
Anmeldung für die mündlichen Fachprüfungen in den Bachelor-Studiengängen: 27.01.-07.02.2025 |
2. Prüfungsphase: 30.06.-04.07.2025 |
Anmeldung für die mündlichen Fachprüfungen in den Bachelor-Studiengängen: 12.-23.05.2025 Anmeldungen bitte per Email an pruefungsamt-oaw@rub.de |
Wintersemester 2025/26 | Anmeldefristen |
---|---|
1. Prüfungsphase: 27.–31.10.2025 |
Anmeldung für die mündlichen Fachprüfungen in den Bachelor-Studiengängen: 14.-25.07.2025 |
2. Prüfungsphase: 19.–23.01.2026 |
Anmeldung für die mündlichen Fachprüfungen in den Bachelor-Studiengängen: 24.11.-05.12.2025 Anmeldungen bitte per Email an pruefungsamt-oaw@rub.de |
Bitte beachten: Bei der Anmeldung zur Bachelor-Arbeit benötigen Sie das Stammdatenblatt, eine aktuelle Studienbescheinigung sowie die Formblätter 1, 2 und 3. Wenn Sie alle Studienleistungen erbracht haben, reichen Sie bitte das Formblatt 4 im Prüfungsamt ein.
Bitte beachten: Bei der Anmeldung zur Bachelor-Arbeit benötigen Sie das Stammdatenblatt, eine aktuelle Studienbescheinigung sowie die Formblätter 1, 2 und 3. Wenn Sie alle Studienleistungen erbracht haben, reichen Sie bitte das Formblatt 4 im Prüfungsamt ein.
Bitte beachten: Bei der Anmeldung zur Master-Arbeit benötigen Sie das Stammdatenblatt, eine aktuelle Studienbescheinigung sowie die Formblätter 1, 2 und 3. Wenn Sie alle Studienleistungen erbracht haben, reichen Sie bitte das Formblatt 4 im Prüfungsamt ein.
Bitte beachten: Bei der Anmeldung zur Bachelorarbeit benötigen Sie das Stammdatenblatt, eine aktuelle Studienbescheinigung sowie Formblatt A und Formblatt B. Die Formblätter C (für die beiden Fächer und für den Optionalbereich) müssen spätestens mit der letzten Prüfungsleistung abgegeben werden (in den meisten Fällen ist das die Bachelor-Arbeit)
Bitte beachten: Bei der Anmeldung zur Bachelorarbeit benötigen Sie das Stammdatenblatt, eine aktuelle Studienbescheinigung sowie Formblatt A und Formblatt B. Die Formblätter C (für die beiden Fächer und für den Optionalbereich) müssen spätestens mit der letzten Prüfungsleistung abgegeben werden (in den meisten Fällen ist das die Bachelor-Arbeit)
Bitte beachten: Bei der Anmeldung zur Bachelorarbeit benötigen Sie das Stammdatenblatt, eine aktuelle Studienbescheinigung sowie Formblatt A und Formblatt B. Die Formblätter C (für die beiden Fächer und für den Optionalbereich) müssen spätestens mit der letzten Prüfungsleistung abgegeben werden (in den meisten Fällen ist das die Bachelor-Arbeit)
Bitte beachten: Bei der Anmeldung zur Masterarbeit benötigen Sie das Stammdatenblatt sowie eine aktuelle Studienbescheinigung , Formblatt A und Formblatt B. Das Formblatt C muss spätestens mit der letzten Prüfungsleistung abgegeben werden (in den meisten Fällen ist das die Master-Arbeit)
Bitte beachten: Bei der Anmeldung zur Masterarbeit benötigen Sie das Stammdatenblatt sowie eine aktuelle Studienbescheinigung , Formblatt A und Formblatt B. Das Formblatt C muss spätestens mit der letzten Prüfungsleistung abgegeben werden (in den meisten Fällen ist das die Master-Arbeit)
Bitte beachten: Bei der Anmeldung zur Masterarbeit benötigen Sie das Stammdatenblatt sowie eine aktuelle Studienbescheinigung , Formblatt A und Formblatt B. Das Formblatt C muss spätestens mit der letzten Prüfungsleistung abgegeben werden (in den meisten Fällen ist das die Master-Arbeit)
Bitte beachten: Bei der Anmeldung zur Masterarbeit benötigen Sie das Stammdatenblatt, eine aktuelle Studienbescheinigung sowie Formblatt A und Formblatt B. Das Formblatt C muss spätestens mit der letzten Prüfungsleistung abgegeben werden (in den meisten Fällen ist das die Master-Arbeit)
Bitte beachten: Bei der Anmeldung zur Masterarbeit benötigen Sie das Stammdatenblatt, eine aktuelle Studienbescheinigung sowie Formblatt A und Formblatt B. Das Formblatt C muss spätestens mit der letzten Prüfungsleistung abgegeben werden (in den meisten Fällen ist das die Master-Arbeit)
Bitte beachten: Bei der Anmeldung zur Masterarbeit benötigen Sie das Stammdatenblatt, eine aktuelle Studienbescheinigung sowie Formblatt A und Formblatt B. Das Formblatt C muss spätestens mit der letzten Prüfungsleistung abgegeben werden (in den meisten Fällen ist das die Master-Arbeit)
Bitte beachten Sie, für das Promotionsverfahren nicht das Prüfungsamt, sondern das Dekanat zuständig ist.